Netzwerktreffen
Gewählt und jetzt? Erfahrungsaustausch unter Ratsmitglieder
Einmal gewählt, ob in Kreis-, Stadt- oder Gemeinderat, verpflichtet man sich.
In der konstituierten Sitzung geht es noch um die Wahl des Vorsitzenden und seiner Vertreter oder um organisatorische Fragen.
Doch mit der Kommunalwahl gehen auch Aufgaben, Rechte und Pflichten der neu gewählten Amtsinhaber einher.
Die frisch Gewählten müssen sich mit vielen Anforderungen auseinandersetzen die für einige nicht nur neu sind, sondern auch sehr umfangreich ausfallen. Ehrenamtlich verbringt man dann schnell, neben dem „Brotjob“, zehn oder gar mehr Stunden in der Woche.
Doch wie kann man den Aufgaben und Pflichten als neu gewähltes Ratsmitglied gerecht werden? Wo bekommt man gebündelte Informationen für sein Ehrenamt her? Was hat sich eventuell gesetzlich geändert? Und wie geht man mit Bürgeranfragen um und verhält sich bei Anfeindungen?
Während unseres Netzwerktreffens können die Teilnehmer alle brennenden Fragen stellen und so das eine oder andere Fragezeichen beseitigen. An diesem Abend haben Sie auch die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen und so in den direkten Austausch mit Gleichgesinnten zu kommen.
Unser Moderator, Martin Bahrmann, ist selbst seit vielen Jahren ehrenamtlich im Stadt- und Kreisrat Meißen tätig und steht Ihnen während des Treffens mit Rat und Tat zur Seite.
Moderator:Martin Bahrmann
ehrenamtliches Ratsmitglied im Stadt- und Kreisrat Meißen, Mitbegründer des Jugendstammtisches und Initiator der Aktion „Meißen putzt sich raus“
Ablauf
18:30 Uhr Begrüßung/Vorstellung
18:45 Uhr Vorstellungsrunde
19:15 Uhr Allgemeine Lage in den sächsischen Kommunen nach den Kommunalwahlen (eine Bestandsaufnahme)
20:00 Uhr Gespräche | Erfahrungsaustausch über Aufgaben und Pflichten als Ratsmitglied | gesetzliche Grundlagen (SächsGemO usw.)
21:00 Uhr Einzelgespräche | Vernetzungsrunde allgemein (Neumitglieder und „alte Hasen“)
21:45 Uhr Beantwortung offener Punkte und Fragen zur Ratsarbeit
22:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Diese Veranstaltung wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.